§ 1. Geltung der BedingungenDie Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlichaufgrund dieser Geschäftsbedingungen.§ 2. AuftragserteilungDer Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andereTelekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. DerAG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfteunentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere dasSchadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eineordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw.aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oderwegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.§ 3. VollmachtDer AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinendenFeststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.§ 4. ZahlungsbedingungenSoweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt derGutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand perNachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahreneingeleitet bzw. Klage erhoben werden.§ 5. Sachverständigenhonorar5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind imReparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderungmaßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schadendie Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle fürBewertungen.“5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Eurotax- SCHWACKE“ Liste.5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglichberechnet.5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,00 berechnet.5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4). § 6. DifferenzvergütungsklauselErfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken -entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger - so wird die Differenzfällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4 dieser AGB.§ 7. Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.§ 8. Gutachtenerstellung Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facherAusfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einemLichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen denRichtlinien des Institutes für Sachverständigenwesens e.V. Köln für Kfz – Gutachten.§ 9. GutachtenversandDer Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.§ 10. HaftungDer AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich derHaftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.§ 11. Anwendbares RechtFür diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland.§ 12. Gerichtsstand/SchlussbestimmungGerichtsstand ist der Erfüllungsort des Kfz -Sachverständiger Vadim Davidovskiy. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oderwerden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.